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Ortsgesetz über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen vom 17. Dezember 2019

juris-Abkürzung:MusSchulBROG BR 2019
Ausfertigungsdatum:17.12.2019
Gültig ab:01.01.2020
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 802
Gliederungs-Nr: 223-t-1
Ortsgesetz über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen
Vom 17. Dezember 2019*)

Änderungshistorie

Änderungen
1.

Überschrift, §§ 2 und 4 geändert, §§ 3 sowie 5 bis 12 und 15 werden aufgehoben, alter § 4 wird neuer § 3, alte §§ 13 und 14 werden neue §§ 4 und 5 durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 18. Juni 2024 (Brem.GBl. S. 553)

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 2 des Ortsgesetzes zur Aufhebung des Ortsgesetzes über den Eigenbetrieb Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen sowie zum Erlass des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen, über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Unterrichtsgebühren vom 17. Dezember 2019 (Brem.GBl. S. 802, 803)
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