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Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:13.03.2020 Inkrafttreten14.03.2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.03.2020 bis 31.05.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 42

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juris-Abkürzung: RdFunkÄndStVtr23G BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:RdFunkÄndStVtr23G BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 3. März 2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.03.2020 bis 31.05.2020

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 11. Oktober 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)

Bremen, den 3. März 2020

Der Senat

Fußnoten

*)

[Gemäß Bekanntmachung vom 16. Juni 2020 (Brem.GBl. S. 464) wird bekannt gemacht, dass der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist.]

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