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Dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik in der Fassung der am 29. November 2011 unterzeichneten zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik in der Fassung der zweiten Änderung in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*
Bremen, den 31. Januar 2012
Der Senat
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 09.05.2014 (Brem.GBl. S. 262) tritt das Abkommen am 01.06.2014 in Kraft.]