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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2012

Veröffentlichungsdatum:30.03.2012 Inkrafttreten31.03.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.03.2012 bis 31.12.2012Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 123
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2012
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2012
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2012
Vom 13. März 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.03.2012 bis 31.12.2012

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 1. April 2012

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

2.

am 22. April 2012

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

3.

am 29. April 2012

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Stadtteil Gröpelingen und den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt,

4.

am 6. Mai 2012

im Ortsteil Osterholz,

5.

am 1. Juli 2012

a)

in den Straßen Am Wall und Bischofsnadel,

b)

im Ortsteil Kirchhuchting,

c)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

6.

am 9. September 2012

in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören,

7.

am 7. Oktober 2012

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

c)

im Ortsteil Osterholz,

d)

im Ortsteil Kirchhuchting,

8.

am 4. November 2012

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

9.

am 11. November 2012

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Ortsgesetzes vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 13. März 2012

Der Senat

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