Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die nach der Biostoffverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden vom 29. Juni 2010

Bekanntmachung über die nach der Biostoffverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden vom 29. Juni 2010

juris-Abkürzung:BioStoffVZustBek BR 2010
Ausfertigungsdatum:29.06.2010
Gültig ab:17.07.2010
Gültig bis:24.02.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 541
Gliederungs-Nr:7103-h-1
Bekanntmachung über die nach der Biostoffverordnung, der Gefahrstoffverordnung
und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
Vom 29. Juni 2010*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1 und 2 geändert durch Bekanntmachung vom 26.04.2011 (Brem.ABl. S. 437)

2.

§ 2 geändert durch Bekanntmachung vom 24.01.2012 (Brem.GBl. S. 24)

3.

§§ 1 und 2 geändert durch Bekanntmachung vom 09.10.2012 (Brem.ABl. S. 788)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 2 der Bekanntmachung über Zuständigkeiten nach der Verordnung zu arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 29. Juni 2010
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.