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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) vom 2. Februar 2012

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.04.2012 Inkrafttreten01.09.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2010 bis 31.08.2011Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 16.02.2017 (Brem.ABl. S. 240, 429)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 164

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juris-Abkürzung: EFABacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:EFABacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting
(Fachspezifischer Teil)
Vom 2. Februar 2012*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2010 bis 31.08.2011

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 25. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 965)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 16.02.2017 (Brem.ABl. S. 240, 429)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung vom 25. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 965) gilt folgende Regelung:
,,(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) vom 2. Februar 2012 (Brem.ABl. S. 164), die zuletzt durch Ordnung vom 16. Februar 2017 (Brem.ABl. S. 240, 429) geändert wurde, außer Kraft. Die Bestimmungen des Absatzes 3 bleiben unberührt.
(3) Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2019 aufgenommen und sich bereits zu den Modulen 1.1 und 2.1 angemeldet, die vorgesehenen Prüfungen jedoch im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden haben, können die Prüfungen dieser Module nach Anlage 1 in der bis dahin gültigen Fassung ablegen. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2021.”]

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 20. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang European Finance and Accounting in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet zwei Auslandsstudiensemester, ein Praxissemester und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Auslandsstudium/Praxisphase

(1) Der Beginn der Auslandsstudiensemester ist nur möglich, wenn mindestens 120 Leistungspunkte erreicht wurden. Diese Regel gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2011.

(2) Ab dem Beginn des Wintersemesters 2011/2012 ist der Beginn der Auslandsstudiensemester nur möglich, wenn im Rahmen der ersten vier Semester mindestens 90 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) In den beiden Auslandssemestern sind zu den in den Modulen 5.1 bis 6.5 in Anlage 1 genannten Fachgebieten gleichwertige Module in einem Umfang von 30 Leistungspunkten je Semester erfolgreich abzuschließen. Der vorgesehene Studienplan soll vorab durch die Vorsitzende oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden.

(4) Die Noten der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden zu einer Durchschnittsnote zusammengefasst, die mit einem Gewicht von 10 Modulen in die Berechnung der Abschlussnote eingeht.

(5) Nähere Regelungen zur praktischen Studienphase trifft Anlage 2.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Benotete Prüfungsleistungen sind neben den im AT-BPO genannten Formen in folgenden Formen zu erbringen:

a)

Lernportfolio: Ein Lernportfolio ist eine von der oder dem Studierenden nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten, mit denen sie oder er den eigenen Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachweist. Die Auswahl der Arbeiten, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen begründet werden. Im Lernportfolio sollen die Studierenden nachweisen, dass sie für ihren Lernprozess Verantwortung übernommen haben und die in der Modulbeschreibung dokumentierten Qualifikationsziele erreicht haben. Als Bestandteile des Lernportfolios kommen je nach Modulbeschreibung insbesondere Konzeptpapiere, Arbeiten mit Anwendungsbezug, Internetseiten, Weblogs, reflektierte Literaturrecherchen mit Bibliographie-Ergebnissen, Analysen mit Methodendarstellungen, Thesenpapiere sowie grafische Aufbereitungen eines Sachverhalts oder einer Fragestellung in Betracht. Das Lernportfolio umfasst in der Regel mindestens 20 Seiten.

b)

Kombinierte Prüfung: Eine kombinierte Prüfung besteht entweder

-

aus einer verkürzten Klausur und einem Referat oder

-

einer verkürzten Klausur und einer mündlichen Prüfung.

(3) In den nachstehenden Formen werden unbenotete Prüfungen durchgeführt:

a)

Essay: Ein Essay ist eine kritische Auseinandersetzung mit einer wissenschaftlichen Position. Der Essay soll zwischen 5 und 10 Seiten umfassen. Mit Essays zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, wissenschaftliche Positionen darzustellen, argumentativ gegeneinander abzuwägen, kritisch zu hinterfragen, selbstständig Stellung zu nehmen und Zusammenhänge herzustellen.

b)

Kurzbeitrag: Ein Kurzbeitrag ist eine individuelle mündliche Prüfungsleistung, in der die Studierenden einen Sachverhalt in einem ca. 10-minütigen Kurzvortrag darstellen. Dabei sollen spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden.

c)

Präsentation: Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien, Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darstellung, in der spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden.

d)

Protokoll: Ein Protokoll ist eine selbstständige schriftliche Dokumentation der Lerninhalte und des Verlaufs einer Lehrveranstaltung. Ein Protokoll umfasst 6-8 Seiten und gegebenenfalls einen Anhang.

e)

Test:

Ein Test ist eine mündliche oder schriftliche Abfrage. Seine Dauer beträgt 15, 30 oder 45 Minuten. Die Dauer wird von den Lehrenden festgelegt und zu Semesterbeginn bekanntgegeben. In Tests sollen die Studierenden insbesondere nachweisen, dass sie in der Lage sind, Gelerntes korrekt wiederzugeben, zu unterscheiden und anzuwenden.

f)

Praxisbericht: Ein Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Praxisberichte sollen präsentiert werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Praxisvorbereitung des Folgejahrgangs.

(4) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(5) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 2 und 3 außer für Klausuren, Tests, Protokolle und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(6) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 90% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 10% aus der Note der Bachelorthesis. Die Gewichtung der Modulnoten und der Durchschnittsnote des Auslandsstudiums richtet sich nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ (B.A.).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/11 ihr Studium an der Hochschule Bremen (oder einer der Partnerhochschulen) aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 946), zuletzt geändert durch Ordnung vom 26. Januar 2010 (Brem.ABl. S. 363), außer Kraft. Die Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben unberührt.

(2) Studierende, die das Studium mit dem ersten Fachsemester an der Hochschule Bremen (oder einer der Partnerhochschulen) vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2014. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Prüfungsleistungen

ModulbezeichnungenSWS1Credits2Prüfungsleistung3Gewicht4
benotetunbenotet
Modul 1.1 BWL I: Grundlagen 6P oder HAT3,2 %
1.1.1.BWL I: Grundlagen4     
1.1.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 1.2 Nationale Rechnungslegung 6KL--3,2 %
1.2.1.Nationale Rechnungslegung4    
1.2.2.Modulbezogene Übung1     
       
Modul 1.3 Wirtschaftsstatistik 6KL--3,2 %
1.3.1.Wirtschaftsstatistik4     
1.3.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 1.4 Internes Rechnungswesen 6KL--3,2 %
1.4.1.Internes Rechnungswesen4     
1.4.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 1.5 Wirtschaftssprache I 6KL, MP od. R--3,2 %
1.5.1.Wirtschaftssprache I4    
       
Modul 2.1 BWL II: Leistungsprozesse und Management 6P oder HAT3,2 %
2.1.1.BWL II: Leistungsprozesse und Management4    
2.1.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 2.2 Internationale Rechnungslegung 6KL--3,2 %
2.2.1.Internationale Rechnungslegung4     
2.2.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Modul 2.3 Finanzwirtschaft  6KL--3,2 %
2.3.1. Finanzwirtschaft4    
2.3.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Modul 2.4 Wirtschaftsmathematik  6KL--3,2 %
2.4.1. Wirtschaftsmathematik4     
2.4.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Modul 2.5 Wirtschaftssprache II  6KL od. MP od. R--3,2 %
2.5.1.Wirtschaftssprache II4    
Modul 3.1 Wirtschaftsrecht  6KL od. MP--3,2 %
3.1.1.Wirtschaftsrecht4    
3.1.2.Modulbezogene Übung1     
      
Modul 3.2 Jahresabschlussanalyse und Sonderbilanzen 6KL--3,2 %
3.2.1.Jahresabschlussanalyse und Sonderbilanzen 4    
3.2.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 3.3 Einführung in die Volkswirtschaftslehre 6KP (KL u. R)--3,2 %
3.3.1.Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4    
3.3.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 3.4 Finanzmanagement 6KL, R od. HA--3,2 %
3.4.1.Finanzmanagement4    
3.4.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Modul 3.5 Wirtschaftssprache III  6KL, MP, R od. PA--3,2 %
3.5.1.Wirtschaftssprache III4     
       
Modul 4.1 Vorbereitung auf Auslandsstudium und Praxissemester 6--P 
4.1.1.Vorbereitung auf Auslandsstudium & Praxissemester 4    
4.1.2.Modulbezogene Übung1    
      
Module 4.2 bis 4.5 Praktikum 24--PB 
       
Modul 5.1 Inhaltsbereich:
Management und Controlling5
 6KL, MP, R od. HA -- 
5.1.1.Management und Controlling 4    
5.1.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 5.2 Inhaltsbereich:
Finanzinnovationen5
 6KL, MP, R od. HA -- 
5.2.1.Finanzinnovationen 4    
5.2.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 5.3 Wahlpflicht-Modul5 6Alle (je nach gewähltem Modul) -- 
5.3.1.Wahlpflicht-Modul 4    
5.3.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 5.4 Inhaltsbereich:
Management Accounting5
 6KL, MP, R od. HA -- 
5.4.1.Management Accounting 4    
5.4.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 5.5 Inhaltsbereich:
Interkulturelle Kontextstudien5
 6KL, MP, R od. HA -- 
5.5.1.Interkulturelle Kontextstudien 4    
5.5.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 6.1 Inhaltsbereich:
Internationale Finanzierung5
 6KL, MP, R od. HA -- 
6.1.1.Internationale Finanzierung 4    
6.1.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 6.2 Inhaltsbereich:
Strategisches Finanz- und Bankmanagement4
 6KL, MP, R od. HA -- 
6.2.1.Strategisches Finanz- und Bankmanagement 4    
6.2.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 6.3 Inhaltsbereich:
Unternehmenssanierung5
 6KL, MP, R od. HA -- 
6.3.1.Unternehmenssanierung 4    
6.3.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 6.4 Inhaltsbereich:
Internat. Wirtschaftsrecht5
 6KL, MP, R od. HA -- 
6.4.1.Internationales Wirtschaftsrecht 4    
6.4.2.Modulbezogene Übung1    
      
Modul 6.5 Inhaltsbereich:
Internationale Wirtschaft5
 6KL, MP, R HA od. LP -- 
6.5.1.Internationale Wirtschaft 4    
6.5.2.Modulbezogene Übung1    
      
Auslandsnote mit dem Gewicht von 10 Modulen
(Module 5.1 bis 6.5)
     32,4 %
      
Modul 7.1 Wahlpflichtmodul 6s.u.s.u.3,2 %
7.1.1.Wahlpflichtmodul4     
7.1.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 7.2 Wahlpflichtmodul 6s.u.s.u.3,2 %
7.2.1.Wahlpflichtmodul4     
7.2.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 7.3 Wahlpflichtmodul 6s.u.s.u.3,2 %
7.3.1.Wahlpflichtmodul4     
7.3.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 7.4 Bachelor-Projekt 6--E, P od. T 
7.4.1.Bachelor-Projekt4     
7.4.2. Modulbezogene Übung1     
      
Modul 7.5 Bachelorthesis 6BT 10 %
7.5.1.Bachelorthesis4     
       
Summe151210  100 %

Wahlpflichtmodule, die im 7. Semester zur Verfügung stehen.
Es sind drei aus den angebotenen sechs Modulen zu belegen (Wahlpflichtmodule 7.1 bis 7.3)

Modulbezeichnungen SWSCreditsPrüfungsleistung(entfällt)
benotet unbenotet
Wahlpflichtmodul 27-W1 Corporate Finance 6KL oder R oder HA-- 
27-W1.1.Corporate Finance 4    
27-W1.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Wahlpflichtmodul 27-W2
Informationssysteme im Finanz- und Rechnungswesen
 6KL oder MP-- 
27-W2.1.Informationssysteme im Finanz- und Rechnungswesen2    
27-W2.2.Informationssysteme im Finanz- und Rechnungswesen - Übung 2    
27-W2.3.Modulbezogene Übung 1    
      
Wahlpflichtmodul 27-W3
Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen
 6KL oder MP-- 
27-W3.1.Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen4     
27-W3.2.Modulbezogene Übung1     
      
Wahlpflichtmodul 27-W4
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
 6KL-- 
27-W4.1.Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 4    
27-W4.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Wahlpflichtmodul 27-W5
Gesamtwirtschaftliche Analyse und Wirtschaftspolitik
 6LPT 
27-W5.1.Gesamtwirtschaftliche Analyse & Wirtschaftspolitik 4    
27-W5.2.Modulbezogene Übung 1    
      
Wahlpflichtmodul 27-W6
Recht und Ethik in Finanzdienstleistungen
 6 -- 
27-W6.1.Finanzdienstleistungsrecht2 KL oder MP   
27-W6.2.Unternehmensethik2 R oder MP  
27-W6.3.Modulbezogene Übung1     

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden / Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistungen:
BT: Bachelorthesis, E: Essay; KB: Kurzbeitrag, KL: Klausur, KP: kombinierte Prüfung, LP: Lernportfolio, MP: mündliche Prüfung/ Kolloquium, P: Präsentation, PB: Praxisbericht, R: Referat, T: Test

4

Gewicht des Moduls (beziehungsweise Modulgruppe Auslandsstudium) für die Berechnung der Endnote.

4

Gewicht des Moduls (beziehungsweise Modulgruppe Auslandsstudium) für die Berechnung der Endnote.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

5

Die Module 5.1 bis 6.5 beschreiben das von Studierenden der ausländischen Partnerhochschulen zu belegende Angebot; zugleich sind damit die von den Studierenden im Rahmen des Auslandsstudiums durch Auswahl von Modulen der ausländischen Partnerhochschulen nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen zu belegenden Fachgebiete vorgegeben.

Anlage 2

Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Studienphase (Praktikum)

1.

Ziele des Praktikums sind vor allem:

-

Verbindung von Studium und Praxis durch Überprüfung und Anwendung theoretisch gewonnener Kenntnisse,

-

Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen,

-

Erfahren der Berufswirklichkeit,

-

Ausüben selbständiger Tätigkeiten,

-

Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit,

-

Anregung zur Reflexion über berufliche Qualifikationen,

-

Förderung der Flexibilität sowie der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

-

Erkennen von Besonderheiten im betrieblichen Aufbau und Ablauf einschließlich des Führungs- und Arbeitsverhaltens,

-

Erwerb von Fähigkeiten, sich in einem fremden kulturellen und sozialen Kontext zurechtzufinden und zu behaupten.

2.

Zeitliche Lage: Das Praktikum soll im 4. Studiensemester stattfinden.

3.

Dauer: Das Praktikum dauert mindestens 20 Wochen. Wird Urlaub oder sonstige freie Zeit gewährt, muss die Dauer entsprechend verlängert werden.

4.

Arbeitsstelle: Das Praktikum soll zusammenhängend in einem Betrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt werden. In besonderen Fällen ist eine Teilung in zwei Praxisstellen möglich, wobei der zeitliche Abstand zwischen beiden Teilen höchstens zwei Wochen betragen darf. Das Praktikum kann im In- und Ausland abgeleistet werden. Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Praktikums eine Ausbildungsstelle nachzuweisen.

5.

Ausbildungsvertrag: Zwischen dem oder der Studierenden und dem Unternehmen wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, entweder individuell formuliert oder den firmenüblichen Vorlagen entsprechend. Im Vertrag sollen der Zeitraum dieser Vollzeit-Tätigkeit, der Aufgabenbereich, die Einsatzorte und das Entgelt genannt werden. Im Vertrag muss vermerkt sein, dass es sich um „studentisches Praktikum“ oder „praktisches Studiensemester“ handelt. Eine Vertragskopie muss vor Beginn des Praktikums beim Zentrum für Praxiskontakte mit Angabe von Firmenadresse und Ansprechpartner eingereicht werden.

6.

Praxisbericht: Die Anerkennung des Praktikums setzt eine Beurteilung der Leistungen des oder der Studierenden während des Praktikums voraus. Diese erfolgt auf Grundlage des Praxisberichtes. Der Praxisbericht ist spätestens 4 Wochen nach dem Ende des Praktikums vorzulegen.

7.

Zeugnis/Bescheinigung: Die Studierenden sollen vom Unternehmen ein Zeugnis über ihr Praktikum ausgestellt bekommen. Zumindest ist eine Bescheinigung über Dauer und Bereich des Praktikums erforderlich.

8.

Beratung: Die Studierenden werden beraten, betreut und unterstützt vom Zentrum für Praxiskontakte und den jeweiligen Mentoren oder Mentorinnen. Mentor oder Mentorin kann jeder oder jede Lehrende sein.

9.

Organisatorischer Ablauf: Bei Genehmigung des Praktikumsplatzes erhalten die Studierenden den „Nachweisbogen“ zum Verlauf des Praktikums. Am Schluss wird die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vom Mentor oder von der Mentorin bestätigt.



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