[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 17. April 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 86) ist folgende Regelung zu beachten: ”(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Medizintechnik vom 21. Juli 2015 (Brem.ABl. S. 1040), der zuletzt durch Ordnung vom 14. Juni 2016 (Brem.ABl. S. 973) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]