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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ an der Universität Bremen vom 22. April 2020

juris-Abkürzung:PflegeWMAfPO BR 2020
Ausfertigungsdatum:22.04.2020
Gültig ab:01.10.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 365, 986
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ an der Universität Bremen
Vom 22. April 2020

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2020 S. 986)

1.

§§ 2 und 3 sowie Anlagen 1 und 2 geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 13. Juli 2022 (Brem.ABl. S. 666; ber. 2023, S. 961)

2.

Eingangsformel sowie §§ 3, 4 und Anlagen 1 und 2 geändert durch Ordnung vom 8. November 2023 (Brem.ABl. S. 1365)

3.

Anlagen 1 und 2 geändert durch Ordnung vom 6. November 2024 (Brem.ABl. S. 1376)*

Fußnoten

*

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 6. November 2024 (Brem.ABl. S. 1376, 1377) gilt folgende Regelung:
“(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/ 26 ihr Studium im Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen und die geänderten fachdidaktischen Module Pfleg FD2 und Pfleg FD3 bereits absol-viert oder noch kein Prüfungsverfahren in diesen Modulen eröffnet haben, wechseln in die vorliegende geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die in den geänderten fachdidaktischen Modulen das Prüfungs-verfahren eröffnet haben, verbleiben in der Prüfungsordnung vom 18. September 2020, zuletzt geändert am 8. November 2023.”]

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