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Änderungen
Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 434)
Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 442)
Anlage 2.3 sowie Anhang 2.3.2 geändert durch Ordnung vom 18. Januar 2023 (Brem.ABl. S. 123; ber. S. 851)*)
Anlage 1 sowie Anhänge 1.1 und 1.2 geändert durch Ordnung vom 12. April 2023 (Brem.ABl. S. 373)
Anlage 2.6 §§ 2 und 3 sowie Anhänge 2.6.1, 2.6.2a und 2.6.2b geändert durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1421)
[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Änderungsordnung vom 18.01.2023 (Brem.ABl. S. 123) gilt folgende Regelung:
”(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen und im Modul „Transfermodul Fachdidaktik“ das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch absolviert haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen und im Modul „Transfermodul Fachdidaktik“ das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, können auf Antrag in die vorliegende Ordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2023 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage der individuellen Sachlage vom zuständigen Prüfungsausschuss anerkannt.”]