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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen vom 28. April 2020

juris-Abkürzung:BerSchulTMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:28.04.2020
Gültig ab:01.10.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 479; 2023, 434
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen
Vom 28. April 2020

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 434)

Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 442)

1.

Anlage 2.3 sowie Anhang 2.3.2 geändert durch Ordnung vom 18. Januar 2023 (Brem.ABl. S. 123; ber. S. 851)*)

2.

Anlage 1 sowie Anhänge 1.1 und 1.2 geändert durch Ordnung vom 12. April 2023 (Brem.ABl. S. 373)

3.

Anlage 2.6 §§ 2 und 3 sowie Anhänge 2.6.1, 2.6.2a und 2.6.2b geändert durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1421)

Fußnoten

*)

[Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Änderungsordnung vom 18.01.2023 (Brem.ABl. S. 123) gilt folgende Regelung:
”(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen und im Modul „Transfermodul Fachdidaktik“ das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch absolviert haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen und im Modul „Transfermodul Fachdidaktik“ das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, können auf Antrag in die vorliegende Ordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2023 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage der individuellen Sachlage vom zuständigen Prüfungsausschuss anerkannt.”]

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