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Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 1025)
Gemäß Artikel 2 der Ordnung vom 18.12.2024 (Brem.ABl. 2025 S. 36, 37) gilt folgende Regelung:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/ 26 ihr Studium im Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ (M.Ed.) im „Studienfach Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”