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Gesetz über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964

juris-Abkürzung:GemRSBefG BR
Ausfertigungsdatum:16.06.1964
Gültig ab:26.06.1964
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1964, 59
Gliederungs-Nr:2012-a-1
Gesetz über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden
Vom 16. Juni 1964

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 neu gefasst durch Gesetz vom 18.02.1975 (Brem.GBl. S. 97)

2.

§ 3a neu eingefügt durch § 87 Abs. 2 des Gesetzes vom 21.03.1983 (Brem.GBl. S. 141)

3.

§ 3a geändert, § 4 neu eingefügt sowie §§ 4 und 5 (alt) zu §§ 5 und 6 (neu) durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.05.1994 (Brem.GBl. S. 123)

4.

§ 3a geändert durch Gesetz vom 26.01.2006 (Brem.GBl. S. 49)

5.

§ 4 neu gefasst durch Gesetz vom 06.10.2009 (Brem.GBl. S. 379)

6.

§ 6 geändert sowie § 4a eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.03.2016 (Brem.GBl. S. 189, 190)

7.

§ 4a eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31.01.2017 (Brem.GBl. S. 73)

8.

§ 6 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.11.2017 (Brem.GBl. S. 488)

9.

§ 3a geändert durch Gesetz vom 30.03.2021 (Brem.GBl. S. 302)

10.

§ 3a geändert durch Gesetz vom 29.05.2024 (Brem.GBl. S. 222)

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