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Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler

juris-Abkürzung:EGFL/ELERStVtr BR 2022
Ausfertigungsdatum:15.02.2022
Gültig ab:01.02.2022
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2022, 230, 231
Gliederungs-Nr:-
Staatsvertrag
zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen
im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die
Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Vom 15. Februar 2022*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Inhaltsverzeichnis, Präambel und Artikel 1, 2, 4, 5, 6 und 8 geändert durch Staatsvertrag vom 11. und 15.11.2024 (Brem. GBl. S. 1121, 1122)**)

Fußnoten

*)
[Gemäß Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 396) ist der Staatsvertrag am 1. Februar 2022 in Kraft getreten.]
**)

Gemäß Bekanntmachung vom 10. März 2025 (Brem. GBl. S. 45) ist der Änderungsstaatsvertrag am 1. März 2025 in Kraft getreten ist.

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