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  • Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 1:Orientierungsrahmen nach Zi. 6.2; Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförde

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