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  • Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Luftfahrtbehörde: Erteilung der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) gemäß § 21a Absatz 1 Nummer 1, Nummer 4 und Nummer 5 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO); Zulassung von

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