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  • Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde -: Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch Kinderballone in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen gemäß §

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