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  • Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 4b: Zeitzuschläge S-Tabelle (gültig ab 1. Januar 2021)

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