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- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012 - Anlage 02: Anlage B Monatliche Leistungen für den Lebensunterhalt eines Pflege
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