Sie sind hier:
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015 - Anlage 01: Anlage A Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines
Artikel Versenden
Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.