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  • Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 01: Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 4 der Richtlinie

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