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  • Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang Wirtschaftsassistent/Wirtschaftsassistentin, Schwerpunkt Fremdsprachen, mit dem Abschluß der Allgemeinen Hochschulreife (Wirtschaftsassistent/Fremdsprachen-Hochschulreife-Verordnung) vom 26. August 1

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