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- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2016 - Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten / Anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand - Anlage 1: § 26 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtin
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