Sie sind hier:
  • Landesrichtlinie zu § 39 Absatz 2 SGB VIII Gewährung eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Land Bremen (Stand: 1. Januar 2024)

Artikel Versenden

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.