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  • Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschaftspflege und Übergangspflege: Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Januar 2025 - Anlage 1: Anlage A - Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pfleg

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