Antrag auf Informationen aus dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Informationsfreiheitsgesetz für das Land Bremen - BremlFG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, mir im Bezug auf die Suchtprävention und Glücksspielregulierung im Land Bremen folgende Informationen gemäß § 7 Abs. 1 BremlFG zukommen zu lassen:
1. Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen Spielhallenstandorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
2. Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen und anderen Spielhallenstandorte Standorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
3. Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen, anderen Spielhallenstandorten und Wettvermittlungsstellen Spielhallenstandorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
4.Wurden die Auswirkungen der Abstandsregelungen zu Schulen, Wettbüros und anderen Spielhallen vor oder während des Gesetzgebungsverfahrens simuliert: und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
5. In den Eilrechtschutzverfahren gegen das Bremer Spielhallengesetz wurden von dem Land Bremen vom Prozessbevollmächtigen Binge eine Karte vorgelegt. Gibt es diese Unterlagen auch detaillierter pro erkennbarem Spielhallen- und Wettbürostandort?
6. Wann und von wem wurden diese Unterlagen erstellt und seit wann sind diese dem Land Bremen bekannt? Liegen diese für ganz Bremen und Bremerhaven vor? Falls das der Fall ist, bitte ich um Zurverfügungstellung.
7. Gibt es eine Darstellung, wo im Land Bremen Spielhallen, unabhängig von Abstandsregelungen, bauplanungsrechtlich unzulässig sind?
8. Gibt es die in den Eilrechtschutzverfahren vorgelegte Karte mit Radien auch mit Schulen und Spielhallen/Wettbürostandorten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens?
Ich weise darauf hin, dass von meinem Informationsgesuch weder besondere öffentliche Belange noch behördliche Entscheidungsprozesse, personenbezogene Daten Dritter oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sind. Sollte Ihrerseits eine Beantwortung nicht unmittelbar möglich sein, bitte ich um Weiterleitung meines Antrages an die zuständigen Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Ihr Antrag vom 14.07.2023, hier eingegangen am 15.09.2023, nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)
Sehr geehrte*r (...),
Ihre mit o.g. Antrag gestellten und in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen 1, 2, 3, 4 und 7 beantworten wir Ihnen nach dem BremIFG wie folgt:
Frage 1
Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen Spielhallenstandorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
Ja es gibt nach der Einführung der „neuen“ Abstandregelungen zum 01.07.2023 Spielhallenstandorte, die unter Berücksichtigung dieser erlaubnisfähig sind. Diese befinden sich hier:
Admiralstraße 130
August-Bebel-Allee 290
Bremerhavener Heerstr. 18
Brüggeweg 16
Buntentorsteinweg 158
Lesumbroker Landstr. 4E
Emil-Sommer-Str. 1
Ernst-Buchholz-Str. 3-23
Europaallee 3
Friedrich-Humbert-Str. 119
Geschwister-Scholl-Str. 6f
Gröpelinger Heerstr. 328
Kattenturmer Heerstr. 329
Pappelstr. 22
Stader Landstr. 41-43
Wilhelm-Röntgen-Str. 33
Frage 2
Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen und anderen Spielhallenstandorte Standorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
Siehe Antwort zu Frage 1
Da die nach dem Bremischen Spielhallengesetz (BremSpielhG) gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen sind, können diese Standorte aktuell nicht benannt werden.
Frage 3
Ist dem Land Bremen bekannt, ob es nach Einführung der Abstandsregelung für Spielhallen zu Schulen, anderen Spielhallenstandorten und Wettvermittlungsstellen Spielhallenstandorte gibt, die von dieser Abstandsregelung nicht betroffen sind? Wenn dies der Fall ist, wie viele Standort sind es und wo befinden sich diese?
Siehe Antwort zu Frage 2
Frage 4
Wurden die Auswirkungen der Abstandsregelungen zu Schulen, Wettbüros und anderen Spielhallen vor oder während des Gesetzgebungsverfahrens simuliert: und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nein die Auswirkungen wurden nicht simuliert.
Frage 7
Gibt es eine Darstellung, wo im Land Bremen Spielhallen, unabhängig von Abstandsregelungen, bauplanungsrechtlich unzulässig sind?
Nein eine solche Darstellung gibt es nicht.
Die Gewährung des Zugangs zu den von Ihnen gewünschten Informationen erfolgt gebührenfrei (§ 10 Absatz 1 Satz 1 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (InfFrGebVO) und Teil A Ziffer 2. des dem InfFrGebVO anliegenden Kostenverzeichnisses).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Mit freundlichem Gruß
(...)
Die Antworten zu den Fragen Nr. 5, 6 und 8 wurden vom dem zuständigen Ressort, Der Senator für Inneres und Sport, beantwortet:
Zu 5. In den Eilrechtschutzverfahren gegen das Bremer Spielhallengesetz wurden von dem Land Bremen vom Prozessbevollmächtigen (...) eine Karte vorgelegt. Gibt es diese Unterlagen auch detaillierter pro erkennbarem Spielhallen- und Wettbürostandort?
Nein. Eine andere Karte, als die dem Gericht vorliegende, wurde nicht erstellt.
Zu 6. Wann und von wem wurden diese Unterlagen erstellt und seit wann sind diese dem Land Bremen bekannt? Liegen diese für ganz Bremen und Bremerhaven vor? Falls das der Fall ist, bitte ich um Zurverfügungstellung.
Die Unterlagen wurden – nach Ende der Antragsfrist für Wettvermittlungsstellen mit Ablauf des 01. März 2023 - durch das Landesamt für Geoinformation Bremen erstellt. Die Ergebnisse wurden dem Ordnungsamt Bremen am 09.06.2023 übersandt. Für Bremerhaven sind keine Informationen bekannt.
Zu 8. Gibt es die in den Eilrechtschutzverfahren vorgelegte Karte mit Radien auch mit Schulen und Spielhallen/Wettbürostandorten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens?
Es existiert nur die „fertige“ Karte, die vor Gericht vorgelegt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
„Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.“