Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Dienstag, 21. November 2023 19:12
An: [Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gerichtet]
Betreff: [EXTERN] Städtebaulicher Vertrag vom 10.11.2022
Sehr geehrte…[Anrede der Ansprechperson bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung]
die Begründung zum BP 2518 enthält folgende Passage:
„Mit Vertrag vom 10.11.2022 sind die ehemals städtischen Flurstücke, die den Gumbinnenweg bilden, an die Gete GmbH, die im Plangebiet als Projektentwicklerin auftritt, verkauft worden. Nach Herstellung der Erschließungsanlagen auf Grundlage dieses Bebauungsplans 2518 durch die Projektentwicklerin werden die öffentlichen Verkehrsflächen an die Stadtgemeinde zurückübertragen.“ (S. 13)
Dieser Tatbestand ist im Hinblick auf die zu schreibenden Einwendungen von erheblicher Bedeutung. Um die juristischen Implikationen angemessen beurteilen zu können, bitte ich Sie um die zeitnahe Übersendung des Städtebaulichen Vertrags vom 10.11.2022.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name und Adresse der antragstellenden Person]
Von: IFG-Beauftragter (Immobilien Bremen)
Gesendet: Dienstag, 19. Dezember 2023 14:19
An: [E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Betreff: AW: Städtebaulicher Vertrag vom 10.11.2022
Sehr geehrte…[Anrede der antragstellenden Person],
Sie hatten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 2518 per E-Mail vom 21. November 2023 an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS) um die zeitnahe Übersendung des Städtebaulichen Vertrags vom 10.11.2022 gebeten. Ihre Bitte wurde von der SBMS als IFG-Antrag gewertet und am 4. Dezember 2023 als solcher per E-Mail an uns als Unterzeichner des Vertrages weitergeleitet.
Wir gehen davon aus, dass Sie in Ihrem o. g. Antrag an die SBMS den Grundstückskaufvertrag zwischen Stadtgemeinde und der GETE Projekt meinten. Wir übersenden Ihnen hiermit diesen Vertrag zusammen mit einem Begründungsblatt für die im Dokument vorgenommenen Schwärzungen.
Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Senator für Finanzen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]
Der Grundstückskaufvertrag wurde unter folgendem Link für das Transparenzportal veröffentlicht:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/grundstueckskaufvertrag-der-stadtgemeinde-bremen-mit-gete-projekt-3-gmbh-gete-projekt-2-gmbh-und-gete-projekt-gmbh-vom-10-11-2022-215049
Das Begründungsblatt für die im Dokument vorgenommenen Schwärzungen wurde gesondert hinterlegt:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/begruendungsblatt-fuer-die-im-grundstueckskaufvertrag-der-stadtgemeinde-bremen-mit-gete-projekt-3-gmbh-gete-projekt-2-gmbh-und-gete-projekt-gmbh-vom-10-11-2022-vorgenommen-schwaerzungen-215050