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abgeschlossen Crossmediales OZG-Marketing für das Land Bremen (ID 243803)

Eingegangen am:21.09.2024
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Crossmediales OZG-Marketing für das Land Bremen

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die (Schluss-)Rechnung der ]init[ AG für digitale Kommunikation für Crossmediales OZG-Marketing für das Land Bremen.
https://www.init.de/projekt/ozg-marketing-bremen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

Gemäß § 7 Abs.2 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.

Meine Prüfung hat ergeben, dass die ]init[ AG dem Senator für Finanzen in Bremen in diesem Fall keine Rechnungen gestellt hat. Auftraggeber war Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in 24161 Altenholz, Altenholzer Straße 10-14. Ich muss Sie daher bitten, die von Ihnen bezeichneten Rechnungen dort anzufordern. Ich habe Ihren Antrag nicht an Dataport weitergeleitet, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben.

Rechtsbehelfsbelehrung
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]