Guten Tag,
Können Sie mir stattdessen sagen, wie viel Geld Sie an Dataport bezahlt haben?
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte*r [...],
Ihr weiterer Antrag nach dem BremIFG ist hier am 31.10.2024 eingegangen. Die Frist des § 7 Abs.6 S.2 Nr.1 BremIFG endet daher am 30.11.2024. Diese Antwort erfolgt somit fristgemäß.
Sie haben an uns die Frage gestellt, wieviel Geld der Senator für Finanzen in Bremen für das Crossmediale OZG-Marketing für das Land Bremen an Dataport gezahlt hat.
Wir haben versucht, Ihnen dazu aus hier vorhandenen Akteninhalten Informationen zur Verfügung zu stellen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das nicht gelungen ist, weil Dataport-Kosten hier nicht so detailliert zugeordnet werden und auch Rechnungen aufgrund von Rahmenvereinbarungen nicht so genau spezifiziert sind, dass hier eine konkrete Zuordnung einzelner Positionen möglich ist. Hintergrund ist das Gesetz zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde. Zur Gewährleistung der öffentlichen digitalen Daseinsvorsorge und einer dafür erforderlichen weitreichenden digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung dürfen wir hiernach Verträge über Leistungen zur Deckung unsers IT-Bedarfs ausschließlich mit einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts schließen, zu der das Verhältnis einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit im Sinne von § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen besteht (s. §1 des Gesetzes zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde). Die Leistungen der Unterauftragnehmer werden unseres Wissens von Dataport ausgeschrieben.
Mitteilen können wir Ihnen jedoch, dass die Crossmediales OZG-Marketing-Kampagne hauptsächlich von einer internen Mitarbeiterin konzipiert und umgesetzt wurde. Lediglich punktuell wurde die Unterstützung Dritter in Anspruch genommen.
Rechtsbehelfsblehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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