Sehr geehrte/r [...]
Zunächst vielen Dank für Ihre Auskunft.
Ich habe zwei Nachfragen:
1. Bitte lassen Sie uns das Schreiben der DB Netz AG zukommen, mit welchem die DB Netz AG eine Offenlage der Testate ablehnt. Wir kennen u.a. einen Fall aus Wiesbaden, wo das Testat sogar online zur Verfügung gestellt wird.
2. Wir haben Sie dahingehend verstanden, dass SKUMS mit zu den Auftraggebern gehören wird. Die Verwaltungsvereinbarung jedoch noch nicht abschließend verhandelt und geschlossen wurde. Bitte geben Sie uns Auskunft darüber, ob SKUMS bei der Vergabe der hier in Rede stehenden Leistung ein Auskunfts-, Mitsprache- und/oder ein Vetorecht hat.
Erlauben Sie mir bitte weiterhin aus aktuellem Anlass weitere Informationsbitten an Sie zu richten.
3. Wir möchten Sie, als Vertreter der Grundstückseigentümerin, bitten, uns den Nachweis vorzulegen, der dokumentiert und belegt, dass sämtliche sterbliche Überreste der NS-Opfer exhumiert und umgebettet wurden und es insofern nicht zu erwarten steht, dass bis zum heutigen Tage diese Kriegsgräberstätte in einer mit der Würde dieser Stätte nicht zu vereinbarenden Weise mit gewerblichen und industriellen Anlagen belastet wurde. Wir verweisen diesbezüglich auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge vom 16.12.1992 sowie die Abkommen mit anderen betroffenen Staaten über Kriegsgräberfürsorge.
4. Weiterhin fragen wir an, ob die Bieter in den (Verhandlungs-)Gesprächen auf das sich auf der Fläche befindliche Massengrab und dessen Historie informiert wurden. Oder, ob davon auszugehen ist, dass die Bieter diesbezüglich von bremenports im Unklaren gelassen wurden.
Wir hoffen, dass Sie für die Beantwortung dieser vergleichsweise einfachen Fragen nicht nochmals den gesetzlich vorgesehenen Maximalzeitraum von einem Monat voll ausschöpfen müssen.
Viele Grüße
Sehr geehrte/r Petent/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Februar 2021, die ich wie folgt beantworte:
1. Bitte lassen Sie uns das Schreiben der DB Netz AG zukommen, mit welchem die DB Netz AG eine Offenlage der Testate ablehnt. Wir kennen u.a. einen Fall aus Wiesbaden, wo das Testat sogar online zur Verfügung gestellt wird.
Ich sende Ihnen beigefügt die gewünschte E-Mail der DB Netz AG vom 10.02.2021. Die DB Netz AG betont heute noch einmal, dass es den jeweiligen Bietern freigestellt ist, die Testate zu veröffentlichen. Einer unmittelbaren Veröffentlichung durch die Freie Hansestadt Bremen wurde seitens der DB Netz AG aber nicht zugestimmt.
2. Wir haben Sie dahingehend verstanden, dass SKUMS mit zu den Auftraggebern gehören wird. Die Verwaltungsvereinbarung jedoch noch nicht abschließend verhandelt und geschlossen wurde. Bitte geben Sie uns Auskunft darüber, ob SKUMS bei der Vergabe der hier in Rede stehenden Leis-tung ein Auskunfts-, Mitsprache- und/oder ein Vetorecht hat.
Diese Frage betrifft die Zuständigkeit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und wurde entsprechend weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine separate Antwort.
3. Wir möchten Sie, als Vertreter der Grundstückseigentümerin, bitten, uns den Nachweis vorzule-gen, der dokumentiert und belegt, dass sämtliche sterbliche Überreste der NS-Opfer exhumiert und umgebettet wurden und es insofern nicht zu erwarten steht, dass bis zum heutigen Tage diese Kriegsgräberstätte in einer mit der Würde dieser Stätte nicht zu vereinbarenden Weise mit gewerblichen und industriellen Anlagen belastet wurde. Wir verweisen diesbezüglich auf das Abkommen zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge vom 16.12.1992 sowie die Abkommen mit anderen betroffenen Staaten über Kriegsgräberfürsorge.
Nach bisherigem Stand wurden die unter dem NS-Regime im Bereich der Reitbrake entstandenen Sammelgräber nach Ende des Krieges aufgelöst und die Gebeine der dort begrabenen Opfer auf den Osterholzer Friedhof umgebettet. Dieser Wissensstand war 2019 noch Grundlage des Verfahrens zum Bebauungsplan 2434, der diesen Bereich ja ursprünglich umfasste (siehe hierzu auch Ant-wort zu Frage 4). Dem Verdacht, dass diese Umbettung nicht vollständig erfolgt sein könnte, wird entsprechend des Bremischen Denkmalschutzgesetzes jetzt die Landesarchäologie nachgehen und Anforderungen an den weiteren Umgang mit dieser Fläche definieren.
Für den Fall, dass nachträglich Gebeine vorgefunden werden sollten, sieht Artikel 5 Absatz 6 des von Ihnen angesprochenen Abkommens grundsätzlich vor, dass sie ordnungsgemäß und würdig bestattet und die Gräber gekennzeichnet werden. Dies ist das zwischen der Bundesrepublik und der Russischen Föderation vereinbarte und in vergleichbaren Fällen praktizierte Vorgehen. Maßgebend im nationalen Recht ist das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewalt-herrschaft. Die konkreten Auswirkungen und Schritte sind hier, für diesen Fall zurzeit noch offen.
Es ist guter Teil unserer Demokratie, dass sich Ihre Initiative für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt und die Planungen rund um die Ansiedlung der Bahnwerkstatt kritisch bewertet. Lassen Sie uns diese Fragen gerne weiter inhaltlich miteinander diskutieren. Der hier von Ihnen angesprochene Aspekt rührt aus der tragischen Geschichte des Krieges und des NS-Regimes her, die in Oslebshausen hunderten Gefangenen elenden Tod gebracht hat. Ich möchte Sie um ein Einverneh-men darüber bitten, dass der Verdacht eines möglichen Vorhandenseins weiterer Gebeine verstor-bener Kriegsgefangener durch die Landesarchäologie erst einmal angemessen geprüft und bewertet wird. Die Schlussfolgerungen dieser Bewertung werden dann selbstverständlich in geeigneter Weise öffentlich kommuniziert.
4. Weiterhin fragen wir an, ob die Bieter in den (Verhandlungs-)Gesprächen auf das sich auf der Fläche befindliche Massengrab und dessen Historie informiert wurden. Oder, ob davon auszugehen ist, dass die Bieter diesbezüglich von bremenports im Unklaren gelassen wurden.
Die Bieter haben sich bei den zuständigen Behörden umfassend über die Gegebenheiten des Standorts und über planerische Rahmenvorgaben informieren können. In diesem Rahmen konnte zu dem angesprochenen Punkt lediglich der im März 2019 von der Landesarchäologie gegebene Hinweis vermittelt werden, der die Gräber nicht thematisiert, und im Fazit feststellt: „im Plangebiet kann ein Vorhandensein archäologischer Bodenfundstellen nicht ausgeschlossen werden. Damit sie nicht im Zuge von Erdarbeiten unbemerkt zerstört werden, muss der Landesarchäologie Gelegenheit eingeräumt werden, sämtliche Erdarbeiten in dem Gebiet zu beobachten und tatsächlich auftauchende Befunde zu untersuchen und zu dokumentieren.“ Ob dieses Vorgehen jetzt noch ausreichend ist, werden die gerade angelaufenen Prüfungen ergeben.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag