Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Unternehmen, die in Bremen einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten.
Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Zu Ihrem Antrag können wir mitteilen, dass unsere Dienststelle als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Bremen bislang von circa 1.500 hier ansässigen Unternehmen Meldungen nach Artikel 37 Absatz 7 Datenschutzgrundverordnung erhalten hat. Von den Unternehmen, die uns Meldungen übersandt haben, haben circa 1.200 ihren Sitz in der Stadt Bremen und circa 300 ihren Sitz in Bremerhaven. Um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht naschkommen, werden von uns zum Beispiel Branchenverzeichnisse oder -register ausgewertet, was aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten bisher aber eher sporadisch erfolgt ist. Die Einhaltung der Pflicht zur Bestellung einer/eines Datenschutzbeauftragten wird des Weiteren häufig bei Unternehmen geprüft, gegenüber denen wir aufsichtsbehördlich tätig sind, zum Beispiel weil wir gegen sie eine Beschwerde erhalten haben.