Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Weisungen, Arbeitsanweisungen, Handreichungen, Erlasse, Vorschriften etc. bzgl. der Erstellung/Anordnung/Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen. Insbesondere interne Fristen (z.B. seliges direkt vor dem Urlaub des Sachbearbeiters versenden), Kontaktvorbehalt etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r [Name der antragstellenden Person],
zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) nehme ich wie folgt Stellung:
I. Auskunft über veröffentlichte Verwaltungsanweisungen
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (sog. Forderungspfändungen) im Bereich der Steuern sind in §§ 309 bis 321 der Abgabenordnung normiert. Hierzu können Sie im Internet die veröffentlichen Verwaltungsvorschriften im amtlichen AO-Handbuch einsehen:
- Abgabenordnung (AO): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/home.html
- Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/home.html
- Vollstreckungsanweisung (VollstrA, dort insbesondere Abschnitt 41 bis 44): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-36/inhalt.html
- Vollziehungsanweisung (VollzA): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-37/inhalt.html
- Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-82/inhalt.html
Weitere Informationen zu "Pfändungs- und Einziehungsverfügungen" durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen bei der bremischen Finanzverwaltung finden Sie im Internet unter:
Die vorstehenden Informationen können Sie sich in zumutbarer Weise selbst beschaffen, sodass ich nach § 9 Abs. 3 BremIFG auf eine inhaltliche Übersendung verzichte.
Wenn Sie Fragen zu Forderungen des Magistrats der Stadt Bremerhaven haben, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadtkasse.[…]
"Hinweis:
Der Informationszugang wurde im Übrigen abgelehnt, da der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß § 3 Absatz 1 Nr 1b und § 3 Absatz 1 Nr. 4 der sowie der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses nach § 4 Abs.1 BremIFG entgegenstehen."