Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.
Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Bremens Zuwendungen erhalten:
Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?
In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?
Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?
Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte:r Antragsteller:in,
nachfolgend erhalten Sie die Informationen, welche Sie mit Ihrer Mail vom 28.05.2022 nach BremIFG beantragt haben.
Basierend auf den unsererseits verfügbaren Informationen können wir vermelden:
Die Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln erhalten keine Zuwendungen aus dem Haushalt der Senatorin für Gesundheit, Frauen & Verbraucherschutz. Für weitere Auskünfte empfehlen wir, sich an die senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Integration und Sport zu wenden.