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abgeschlossen Einsatz und Beurteilung von Plagiatserkennungssoftware (ID 182734)

Eingegangen am:17.05.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Einsatz und Beurteilung von Plagiatserkennungssoftware

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Sämtliche Unterlagen, Fakultätsratsprotokolle sowie -beschlüsse aller Fakultäten der Hochschule Bremen zum Thema Einsatz oder Beurteilung von Plagiatserkennungssoftware.

Sollten Fakultäten solche Software bereits einsetzen bitte die folgenden Informationen:
2) Umfang der Benutzung, Name und Hersteller der Software, bisherige Fehlerquote, Informationen zum verwendeten Datenpool, Kosten und Lizenzvereinbarung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter [...],

in der Fakultät 1 werden als Plagiatserkennungssoftware Produkte von Turnitin und PlagAware verwendet.

Die Nutzungsbedingungen der PlagAware-Software finden Sie unter https://www.plagaware.com/de. Über den verwendeten Datenpool gibt der Hersteller keine weitere Auskunft.

Die Nutzungsbedingungen der Turnitin-Software finden Sie unter https://www.turnitin.com/de . Der verwendete Datenpool bzw. die Vergleichsbasis ist dort wählbar, i.d.R. ist das das gesamte Internet sowie alle hochgeladenen Arbeiten, die bereits auf dieser Plattform sind. Protokolle zum Einsatz der Software in Fakultät 1 liegen nicht vor. Plagiatserkennungssoftware wird in der Fakultät 1 regelmäßig genutzt, wobei mitunter auch Plagiate festgestellt werden. Die Nutzung wird aber nicht weiter statistisch aufgearbeitet, was wir zu keiner weiteren Informationen gegeben werden können.

In Fakultät 2 wird keinerlei Plagiatserkennungssoftware genutzt.

In Fakultät 3 wird die Plagiatserkennungssoftware von turnitin genutzt, die Protokolle hierzu finden Sie in der Anlage. Auch in der Fakultät drei wird die Nutzung der Software nicht flächendeckend statistisch erhoben, ebenso wenig wie die Anzahl der festgestellten Plagiate.

In Fakultät 4 wurde zum 14. Juni 2022 zu Testzwecken die Software von Plagaware freigeschaltet, die dazu vorhandenden Unterlagen sind beigefügt. Ein Einsatz der Software erfolgte bisher aber noch nicht.

In der Fakultät 5 wird nur in der Abteilung 2 im Fachbereich Nautik und Seeverkehr die Software von Turnitin genutzt. In der Abteilung 1 sowie in den übrigen Bereichen der Abteilung zwei wird eine Plagiatssoftware nicht genutzt. Protokolle zur Nutzung der Software liegen nicht vor, die Nutzung der Software wurde des Weiteren auch nicht statistisch erfasst.

Die wirtschaftlichen Konditionen der jeweiligen Softwarelizenzen sind als jeweils als vertrauliche Informationen der Anbieter zu klassifizieren und können demnach nicht offengelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen