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abgeschlossen Anfrage zum geplanten Gewerbegebiet an der Carsten-Lücken-Str. in Bremerhaven (ID 188733)

Eingegangen am:20.01.2023
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anfrage zum geplanten Gewerbegebiet an der Carsten-Lücken-Str. in Bremerhaven

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Übersendung des gesamten Schriftverkehrs/Kommunikation zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH in Bezug auf die verkehrliche Anbindung (alle Varianten: Poristraße, Carsten-Lücken-Straße und Schiffdorfer Chaussee) des geplanten „Gewerbegebietes Carsten-Lücken-Straße“, mit dem • Fernstraßen-Bundesamt, • der Autobahn GmbH des Bundes, • der Architektenkammer Bremen, • dem Amt 51 und • dem Amt 40.
Sowie sämtliche Besprechungsprotokolle und Aktenvermerke, die in diesem Zusammenhang mit Gesprächen mit Vertretern der Träger öffentlicher Belange stehen.
Mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bin ich einverstanden, sodass keine Anhörung Dritter erfolgen muss.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anfrage zum geplanten Gewerbegebiet an der Carsten-Lücken-Str. in Bremerhaven

Anrede,
das Stadtplanungsamt Bremerhaven hat unter Einbeziehung der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sämtliche Daten identifiziert, die Sie im Rahmen Ihres Antrages angefordert haben. Unter Anwendung der für uns geltenden und anzuwendenden Gebührenordnung gem. § 7 (3) BremUIG i.V.m. dem BremGebBeitrG sind für die Bereitstellung der Daten Gebühren bis maximal 400,-- € Höhe zu erwarten. Sofern Sie sich bereit erklären, die prognostizierten Kosten zu übernehmen, werden die angeforderten Daten Ihnen zeitnah zugesandt. Die Allgemeine Kostenverordnung finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/allgemeine-kostenverordnung-allkostv-vom-16-august-2002-171962?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Wir möchten Sie aber auch darauf hinweisen, dass ein Teil der von Ihnen angeforderten Daten kostenfrei im Internet einsehbar ist. Sämtliche Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangen sind, wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 13.09.2022 nebst planerischer Abwägung vorgelegt. Hierunter fällt unter anderem der gesamte Schriftverkehr des Schulamtes und der Architektenkammer zum hier betreffenden Bauleitplanverfahren.

Die genannten Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Bremerhaven unter https://sitzungsapp.bremerhaven.de/ris in den Sitzungsdetails zum Bau- und Umweltausschuss am 13.09.2022 enthalten. Wir möchten aber auch nochmals deutlich machen, dass hier nicht sämtliche von Ihnen angefragten Daten enthalten sind. Hierzu würden wir Ihnen anbieten, dass Sie im Rahmen einer Aktenauskunft vor Ort die entsprechenden Unterlagen einsehen und bei Bedarf kopieren lassen können. Der Verwaltungsaufwand nebst anzurechnenden Kosten würde in diesem Fall deutlich geringer ausfallen.
Um eine Rückmeldung bis einschl. zum 12.02.2023 wird gebeten, damit wir Ihnen – unter der Voraussetzung, dass sie weiterhin die Daten gem. Ihres Antrages erhalten möchten – die angeforderten Daten fristgerecht zukommen lassen können.

Bei Einverständnis mit der o.a. maximalen Gebührenhöhe bitten wir Sie, die beigefügte Kostenübernahmeerklärung unterschrieben an uns zurückzusenden (gerne auch als gescanntes PDF-Dokument).

Mit freundlichen Grüßen