Sie sind hier:
  • Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein

abgeschlossen Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein (ID 230974)

Eingegangen am:11.06.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen.

Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Informationen zugänglich zu machen:

  1. Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Bremen zum Stichtag 31.12.2018, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018.
  2. Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden.

  3. Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Bremen zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022.

  4. Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden.

  5. Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben.

  6. Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben.

Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das Informationsersuchen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Sehr geehrte Frau (...),

nach Zuarbeit des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen (LMTVet) kann ich Ihre Fragen nun wie folgt beantworten:

  1. Antwort zu 1) 35 Schweinehaltungen (Höchstzahl der gehaltenen Tiere im Bestand: 23, 4 Haltungen im Bereich zwischen 10 und 24 Tieren und 31 Haltungen unter 10 Tieren)
  2. Antwort zu 2) Fehlanzeige
  3. Antwort zu 3) 31 Schweinehaltungen (Höchstzahl der gehaltenen Tiere im Bestand: 23, 4 Haltungen zwischen 10 und 24 Tieren und 27 Haltungen unter 10 Tieren)
  4. Antwort zu 4) Fehlanzeige
  5. Antwort zu 5) Fehlanzeige
  6. Antwort zu 6) Fehlanzeige

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weiterhelfen zu können und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen