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abgeschlossen Fortbildungen der Landeszahnärztekammer Bremen (ID 230980)

Eingegangen am:11.06.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fortbildungen der Landeszahnärztekammer Bremen

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen dazu, welche (Qualitäts-)Maßnahmen zur Kontrolle der Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Bremen durch das Ministerium als zuständige Aufsichtsbehörde vorhanden sind.

Zum Hintergrund:
Die Landeszahnärztekammern bieten viele fragwürdige Fortbildungen an (vgl. https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-8-maerz-2024-100.html).

(...)



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr (...),

vorab möchte ich mich für die lange Bearbeitungsdauer entschuldigen. Heute habe ich vom zuständigen Referat nach Rücksprache mit der Landeszahnärztekammer Bremen folgende Antwort erhalten:

Grundsätzlich handelt es sich beim Bereich der Fortbildungen um eine klassische Selbstverwaltungsangelegenheit, die von der Zahnärztekammer selbst geregelt wird. Die ZÄK hat in ihrer Satzung einen Fortbildungsausschuss verankert, der das vorhandene Fortbildungsangebot prüft und unter Qualitätsgesichtspunkten bewertet. Diese Bewertung, die Prüfung von Fremdanbietern und die Genehmigung externer Angebote obliegt allein der Zahnärztekammer.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat lediglich die Rechtsaufsicht inne, so dass nur Verstöße gegen geltendes Recht Gegenstand eines Tätigwerdens sein können. Bisher gab es weder Beschwerden noch Beanstandungen zum Fortbildungsangebot der ZÄK.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen