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abgeschlossen Forderung nach einer Kontrollinstanz über Veterinärämter und Amtstierärzte sowie einer unabhängigen Beschwerdestelle (ID 231588)

Eingegangen am:18.06.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Forderung nach einer Kontrollinstanz über Veterinärämter und Amtstierärzte sowie einer unabhängigen Beschwerdestelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten hiermit einen Antrag nach dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz, der von Frau/Herrn XY gestellt wurde.

Betreff: Unabhängige Kontrollinstanz über Veterinärämter und Amtstierärzte sowie eine unabhängige Beschwerdestelle für Bürger
Mitteilungen: Hiermit fordern wir eine unabhängige Kontrollinstanz über veterinärämter und amtstierärzte sowie eine unabhängige Beschwerdestelle für Bürger, die bei erwiesenen Fehlverhalten von amtstierärzte, befugt ist, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Immer öfter werden Fälle von massiver behördenwillkür durch veterinärämter bekannt, die sich vorallem gegen private tierhalter richtet, ohne das der Bürger irgendeine Chance oder Möglichkeit hat, sich dagegen rechtlich zu wehren. Viele amtstierärzte schrecken dabei auch nicht zurück gg das stgb zu verstoßen zb §§153 (falschaussage im Amt), 344 (verfolgung unschuldiger), 345(vollstreckung gegen unschuldige) sowie selber gegen das tierschutzgesetz zu verstoßen, indem sie beschlagnahmten Tiere oft erst selber in Situationen bringen, die den Tieren massives Leid und Schmerzen verursachen, ja sogar Tiere ohne triftigen Grund einfach töten(lassen) um zb eine mögliche Rückgabe der Tiere zu verhindern.

Es gibt mittlerweile unzählige Fälle, wo die strafrechtlich relevante arbeits-und Vorgehensweise vieler amtstierärzte öffentlich bekannt werden und es werden tagtäglich immer mehr Fälle bekannt. Und in nahezu all diesen Fällen stellen sich die Gerichte immer auf die Seite der amtstierärzte ohne das ordentlich geprüft wird ob die Angaben der amtstierärzte auch der Wahrheit entsprechen und/oder fachlich haltbar sind Der kleine Bürger hat dagegen keinerlei Chance, sich dagegen zu wehren, da seine Argumente, Beweise, Zeugen einfach ignoriert werden. Auch fallen immer mehr amtstierärzte durch totale fachliche Inkompetenz auf, fordern dann massnahmen, die den Tieren mehr schaden als nutzen und wenn man nicht bereit ist, seinen Tieren zu schaden, missbrauchen diese amtstierärzte ihre machtposition um die Tiere in Beschlag zu nehmen und diesen Tieren dann selber massives Leid zuzufügen. Oft vernichten diese amtstierärzte durch ihr Verhalten auch die Existenzen der tierhalter. Sei es beruflich, materiell oder auch gesundheitlich. So das man sogar von geplanter "weißer Folter" gegen den kleinen Bürger sprechen könnte. Die aber laut Art 1 anti-folterkonvesion verboten ist. Daher fordern wir eine strenge Kontrolle der zugelassenen amtstierärzte auf ihre fachliche Kompetenzen sowie ihre Arbeit und Entscheidungen auf Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien. Auch fordern wir eine neutrale Beschwerdestelle, an die sich der Bürger wenden kann, wenn er der Meinung ist, von behördenwillkür betroffen zu sein, dieses überprüft und die ihn bei Bestätigung von behördenwillkür, rechtlich unterstützen kann und darf.

Mit freundlichen gruss



Bemerkung:

Sehr geehrte/r (...),

auf Ihren Antrag nach dem IFG antworte ich Ihnen wie folgt:

Mit dem vorgelegten Antrag fordern Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger, an die sie sich wenden können, um sich über Maßnahmen der zuständigen Veterinärbehörde, vorliegend Entscheidungen in Tierschutzfragen, zu beschweren.

Sie bemängeln insbesondere, dass es keine unabhängige und bundesweit zugängliche Beschwerdemöglichkeit bei Verdacht auf Fehlentscheidungen bzw. Fehlverhalten amtlicher Tierärzte in Tierschutzfragen gibt.

Die Umsetzung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der damit im Zusammenhang stehenden Verordnungen erfolgt in Deutschland in Zuständigkeit der Länder. Diese haben die Aufgaben an die Veterinärbehörden der Landkreise und Kommunen übertragen. In Abhängigkeit von der Organisation der Behörden können auch Mittel- oder Landesbehörden in Teilen Aufgaben übernehmen. Des Weiteren werden an diesen Stellen auch direkt geltende Europäische Verordnungen umgesetzt.
Die zuständigen Behörden ergreifen im Zuge der Umsetzung zum Schutz der Tiere erforderlichenfalls Maßnahmen und treffen Anordnungen, die die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzrechtes sicherstellen sollen. Gegebenenfalls ordnen sie den sofortigen Vollzug der angeordneten Maßnahmen an. Diese Maßnahmen richten sich an die verantwortliche Person und sind mit den erforderlichen Rechtsbehelfen ausgestattet, die dem Tierhalter den Rechtsweg eröffnen, um erforderlichenfalls gegen die getroffenen Entscheidungen der Behörde vorgehen zu können.

Dies schließt auch die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der amtlichen Anordnungen ein, die dann fallweise revidiert oder zurückgenommen werden. Der Rechtsweg steht jedem Betroffenen offen. Aber auch die Einrichtung von Widerspruchsbehörden innerhalb der Behörden stellt sicher, dass amtliche Anordnungen und Maßnahmen einer Überprüfung unterzogen werden können. Die für diese Widersprüche zuständigen Stellen können sich je nach Organisation der Behörden unterscheiden.

Die Einrichtung von Positionen der Landestierschutzbeauftragten in den Bundesländern und beim Bund eröffnet eine weitere Möglichkeit für Betroffene, ihre Anliegen vorzutragen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung und Ausgestaltung der Stellen stehen diese als Ansprechpartner:innen für Bürgerinnen und Bürger zu Tierschutzfragen zur Verfügung. Sie nehmen Kontakt zu den Veterinärbehörden auf und können bei diesen Fragestellungen beraten.

Sie fordern die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle beim Bund. Wie oben beschrieben sind die Überwachung und der Vollzug des Tierschutzgesetzes Aufgabe der Bundesländer. Für die Einrichtung einer Stelle beim Bund steht derzeit keine Rechtsgrundlage zur Verfügung, die dies ermöglichen könnte.

Ich teile Ihnen außerdem mit, dass sich derzeit eine öffentliche Petition mit gleichem Wortlaut in der parlamentarischen Beratung befindet.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag