Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)
Hier: Auskunft über herrenlose Grundstücke
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke im Jahr 2023 der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.
Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz
Auskunft über Herrenlose Grundstücke
Sehr geehrte*r [...],
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Freie Hansestadt Bremen im Jahr 2023 keine Verzichtserklärung abgegeben hat. Es sind hier keine herrenlosen Grundstücke bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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