Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Aufstellung der Ausgaben der Universität Bremen für Sicherheitspersonal; konkret die jährlichen
Ausgaben von 2013 bis 2023 aufgeschlüsselt nach intern/extern und
2. falls erfolgt, eine Aufstellung der Mehrausgaben für Sicherheitspersonal seit dem 08.05.2024 (u.a. anlässlich
der an diesem Tag ausgesprochenen Hausverbote); konkret die voraussichtlichen Mehrausgaben bis zum
31.05.2024 (wiederum aufgeschlüsselt nach intern/extern).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu
Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land
Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des
Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die
erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten
und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung
bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben für Sicherheitspersonal der Universität Bremen“ vom
17.05.2024 (#309131) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben
die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
zu Ihrer IFG-Anfrage vom 19.06.2024 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sie beantragten
a) eine Aufstellung der Ausgaben der Universität Bremen für Sicherheitspersonal; konkret die jährlichen
Ausgaben von 2013 bis 2023 aufgeschlüsselt nach intern/extern und
b) falls erfolgt, eine Aufstellung der Mehrausgaben für Sicherheitspersonal seit dem 08.05.2024 (u.a. anlässlich
der an diesem Tag ausgesprochenen Hausverbote); konkret die voraussichtlichen Mehrausgaben bis zum
31.05.2024 (wiederum aufgeschlüsselt nach intern/extern).
Das BremIFG sieht nach § 1 Abs. 1 S. 1 BremIFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Nach § 2 Nr. 1
BremIFG ist eine amtliche Informationen jede Zwecke dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer
Speicherung. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur für vorhandene
Informationen vorliegt.
Die beiden von Ihnen beantragten Aufstellungen nach a) und b) sind bei der Universität Bremen nicht
vorhanden. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach BremIFG nicht.
Daher kann ich Ihnen die beantragte Anfrage leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen