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abgeschlossen Auskunftsersuchen Anzahl "blaue Parkausweise" bei Schwerbehinderung mit entsprechenden Merkzeichen Mitteilungen (ID 239502)

Eingegangen am:28.08.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Auskunftsersuchen Anzahl "blaue Parkausweise" bei Schwerbehinderung mit entsprechenden Merkzeichen Mitteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Recherche erbitte ich wiederholt um Angabe, ob sich die Anzahl der ausgegebenen „blauen Parkausweise“ für Schwerbehinderte Menschen mit den entsprechenden Merkzeichen im Ausweis in den vergangenen Jahren verändert (verringert/erhöht) hat. Da die Ausweise jeweils eine Gültigkeit von fünf Jahren haben, sollten dazu Zahlen vorliegen.

Uns würde eine Auskunft reichen, wie beispielsweise
Im Jahr [xxxx] gab es {yyyy} blaue Parkausweise
Im Jahr [xxxx+(z.B.)10] gab es {zzzz} blaue Parkausweise

Angabe entweder für:
Stadt Bremen, Land Bremen oder Deutschland

Viele Grüße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich danke für die schnelle Antwort. Ich habe in der Tat noch eine Nachfrage:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass man die Zahlen von fünf Jahren zusammenzählen könnte, um eine annähernd nahe Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Parkausweise zu errechnen?

Rechnerisch entspräche dann die Gesamtzahl etwa 2.775 blaue Parkausweise in der Stadtgemeinde Bremen.
(2024 * 1,5  / 8 von 12 Monaten)

Über eine kurze Rückmeldung danke ich bereits jetzt und wünsche Ihnen schon jetzt ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r Petent/in,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

Anbei Ihre gewünschten Daten zur Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen (blauer EU-Parkausweis) für die Stadtgemeinde Bremen: 

2020 555
2021 622
2022 416
2023 507
2024 (bis 30.08.2024) 450

Wir hoffen, Ihre Anfrage entsprechend beantwortet zu haben. Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, sprechen Sie uns gerne an. 

Freundliche Grüße

Sehr geehrte/r Petent/in,

grundsätzlich ja. Wir würden aber von ca. 2600 Parkausweisen ausgehen. Wir berücksichtigen bei unserer Berechnung die Sterberate und die Befristung des Schwerbehindertenausweises (z. B. bei einer vorübergehenden außergewöhnlichen Gehbehinderung) mit - 5%.

Freundliche Grüße