Im 6. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird auf den Seiten 26f. im Bereich der Geldbußen auf eine verhängte Geldbuße in Höhe von 22.500 € im Bereich "Kreditwesen" verwiesen, leider allerdings ohne nähere Referenzierung, für welche Art von Zuwiderhandlung und welcher konkrete Verstoß gegen die DSGVO vorgeworfen wurde.
Ich erbitte die Bereitstellung einer entsprechend ergänzenden Information über Art der Zuwiderhandlung und den konkret vorgeworfenen Verstoß gegen Vorgaben des Datenschutzrechts, gerne analog der Schilderungen der Fälle auf den Seiten 27ff. des Berichts.