1. Dokument mit Aktenverzeichnis dieser Dienststelle seit digitaler Aufzeichnung und Pflege des Aktenverzeichnisses.
2. Das Aktenverzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. bereits erfasste Informationen (Meta-Daten) enthalten.
3. Das Aktenverzeichnis soll enthalten: Aktenzeichen, Bezeichnung der Akte, Vorgänge der Akte, Dokumente der Akte, Sicherheitseinstufung der Akte, Vorgänge und Dokumente.
4. Das Aktenverzeichnis soll nicht enthalten: Volltext der Akten 5. Das Aktenverzeichnis soll Einträge der Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
6. Bitte stellen Sie das Aktenverzeichnis in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder andere) bereit, falls dieses in einer solchen vorliegt.
7. Falls das angefragte Aktenverzeichnis nicht vorliegt: Begründung, inwiefern diese Dienststelle kein Aktenverzeichnis führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist.
8. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zurverfügungstellung des Aktenverzeichnisses erfolgten
Zu Ihrem Antrag müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass ein Aktenverzeichnis von uns nicht geführt wird. Die Aktenführung erfolgt im elektronischen Aktenverwaltungssystem der Behörde mithilfe eines bei der Einführung des Systems erstellten und danach weitergepflegten Altenplans. Nach diesem Plan werden die von den Mitarbeitenden zu bearbeitenden Vorgänge in das Aktenverwaltungssystem eingeordnet, so dass die jeweiligen Vorgänge für die an der Vorgangsbearbeitung Beteiligten auffindbar sind. Der Aktenplan ist nach Haupt- und Obergruppen sowie Gruppen unterteilt. Zu Ihrer weiteren Information haben wir dieser E-Mail den Aktenplan unserer Behörde als Anlage beigefügt.