Sie sind hier:
  • Sanierung Kinder- und Familienzentrum (KuFZ)

abgeschlossen Sanierung Kinder- und Familienzentrum (KuFZ) (ID 246047)

Eingegangen am:18.10.2024
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Sanierung Kinder- und Familienzentrum (KuFZ)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §1 BremIFG nehme ich von meinen Recht Gebrauch und erbitte kostenfreie Beantwortung nachfolgender Fragen durch Immobilien Bremen (IB) unverzüglich gem. §7, (6) BremIFG, in Schriftform, soweit möglich mit Zurverfügungstellung entsprechender (Nachweis-)Dokumente:

Betrifft: Derzeitige Sanierung Kinder- und Familienzentrum (KuFZ) Beckedorfer Str. 34, 28755 Bremen

a) Wer ist der Projektleiter seitens IB für die Sanierungstätigkeiten?
b) Wieviele Personen-Stunden werden den Projektbeteiligten bei IB für das Projekt monatlich eingeräumt?
c) Wie sieht der aktuelle Projektplan aus?
d) Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um die Sanierungstätigkeiten zu beschleunigen, vor allem im Hinblick auf den kommenden Winter?
e) Welche Verzögerungen bzw. Wartezeiten sind derzeit für die kommenden Monate zu erwarten (Schlechtwetter, Verfügbarkeit Handwerker / Baumaterial, Trocknungszeit,...)
f) Aufgrund welcher Grundlagen und Sachverhalte wurden wann bisherige Sanierungstätigkeiten beauftragt?
g) Warum haben sich die noch laufenden Sanierungsmaßnahmen erheblich verzögert (Es war anfangs von August 2024 die Rede)?
h) Welche Projekte werden derzeit gegenüber dem KuFZ priorisiert?
i) Was sind die ausschlaggebenden Punkte für die Priorisierung anderer Projekte zuungunsten des KuFZ?
j) Warum wird sich nicht um die Grünpflege der Außenanlagen gekümmert (Gelände verwahrlost mit Müllansammlungen!)?
k) Warum führt IB eine blockierende Kommunikationspolitik gegenüber KiTa Bremen und den Elternvertretern?
l) Welche Maßnahmen ergreift IB für eine transparente und regelmäßige Kommunikation des Sanierungsfortschritts?
m) Wie sieht die Eskalationspyramide für das Projekt innerhalb und außerhalb von IB aus?
n) Wie sieht der Ausweichplan aus, wenn das Gebäude wider Erwarten nicht mehr bezugsfähig wird?
o) Welche Räumlichkeiten werden dem KuFZ im äußersten Fall alternativ angeboten werden können?

Sollte eine (kostenfreie) Beantwortung verweigert werden, so bitte ich um konkrete Begründung mit Angabe ihres gesetzlichen Anspruchs. Ferner erbitte ich die Nennung etwaiger Kosten für eine Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

[Anrede der antragstellenden Person],

uns hat am 30. Oktober 2024 Ihr IFG-Antrag vom 18. Oktober 2024 erreicht, mit dem Sie unter Berufung auf das BremIFG fünfzehn Fragen stellten:

a) Wer ist der Projektleiter seitens IB für die Sanierungstätigkeiten?
b) Wieviele Personen-Stunden werden den Projektbeteiligten bei IB für das Projekt monatlich eingeräumt?
c) Wie sieht der aktuelle Projektplan aus?
d) Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um die Sanierungstätigkeiten zu beschleunigen, vor allem im Hinblick auf den kommenden Winter?
e) Welche Verzögerungen bzw. Wartezeiten sind derzeit für die kommenden Monate zu erwarten (Schlechtwetter, Verfügbarkeit Handwerker / Baumaterial, Trocknungszeit,...)
f) Aufgrund welcher Grundlagen und Sachverhalte wurden wann bisherige Sanierungstätigkeiten beauftragt?
g) Warum haben sich die noch laufenden Sanierungsmaßnahmen erheblich verzögert (Es war anfangs von August 2024 die Rede)?
h) Welche Projekte werden derzeit gegenüber dem KuFZ priorisiert?
i) Was sind die ausschlaggebenden Punkte für die Priorisierung anderer Projekte zuungunsten des KuFZ?
j) Warum wird sich nicht um die Grünpflege der Außenanlagen gekümmert (Gelände verwahrlost mit Müllansammlungen!)?
k) Warum führt IB eine blockierende Kommunikationspolitik gegenüber KiTa Bremen und den Elternvertretern?
l) Welche Maßnahmen ergreift IB für eine transparente und regelmäßige Kommunikation des Sanierungsfortschritts?
m) Wie sieht die Eskalationspyramide für das Projekt innerhalb und außerhalb von IB aus?
n) Wie sieht der Ausweichplan aus, wenn das Gebäude wider Erwarten nicht mehr bezugsfähig wird?
o) Welche Räumlichkeiten werden dem KuFZ im äußersten Fall alternativ angeboten werden können?

Wir antworten Ihnen wie folgt:

zu a): Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben.
zu b): Die Stunden sind nicht begrenzt, stehen aufgrund hoher Auslastung unserer Mitarbeitenden aber in Konkurrenz zu anderen Projekten. Die Gesamtzahl der vom technischen Bestandsmanagement betreuten Objekte beläuft sich auf ca. 2.000 Stück, mit einer Gesamtfläche von ca. 2 Mio. m². Diese werden bautechnisch von einem Team aus 36 Planer:innen unterschiedlicher Fachrichtungen betreut. Jede:r betreut entsprechend zwischen 100 und 500 Gebäude (je nach Fachrichtung).
zu c): Die Arbeiten am Flachdach wurden abgeschlossen. Sobald die Restfeuchte entfernt wurde, wird mit dem Innenausbau begonnen. Wir gehen derzeit von einer Fertigstellung Ende Februar 2025 aus.
zu d): Die Sanierungstätigkeiten sind bereits auf das äußerste beschleunigt.
zu e): Verzögerungen und Wartezeiten sind nicht vorhersehbar. Soweit es uns möglich ist, bereiten wir uns auf Unwägbarkeiten vor.
zu f): Einschätzung von Fachplaner:innen, Gutachter:innen und Messergebnissen nach Baufortschritt. Beim Bauen im Bestand lassen sich viele Ereignisse nicht vorhersehen und planen, insbesondere nicht bei einer Sofortmaßnahme.
zu g): Siehe f).
zu h): Keine Projekte werden dem KuFZ Beckedorfer Straße gegenüber priorisiert.
zu i): Siehe h).
zu j): Die Grünpflege obliegt den Umweltbetrieben Bremen und wird direkt vom Nutzer koordiniert.
zu k): Die Kommunikation wird nicht blockiert. Wir pflegen eine transparente Kommunikation gegenüber den direkten Ansprechpersonen von KiTa Bremen und der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung.
zu l): Wir stehen anlassbezogen im gegenseitigen Austausch mit unseren direkten Ansprechpersonen. Aufgrund der jüngsten Ereignisse wird der Austausch in einem regelmäßigen Jour fixe intensiviert.
zu m): Das Projekt wird als Sofortmaßnahme grundsätzlich prioritär bearbeitet. Das Prinzip einer Eskalationspyramide anzuwenden ist nicht vorgesehen.
zu n): Zum heutigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass der Zeitplan eingehalten wird. Bei Baumaßnahmen kann es immer zu Unvorhersehbarkeiten kommen. Aus diesem Grund wird laufend an einer Optimierung und möglichen Alternativen zur Interims-Lösung gearbeitet.
zu o): Sofern es überhaupt nötig ist, wird immer zuerst der Erhalt der bisherigen Interimsstandorte bevorzugt, um den personellen Aufwand der Erzieher und die notwendige Umgewöhnung der Kinder möglichst gering zu halten.

Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden können.

Rechtsmittelbelehrung:
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name und E-Mail-Signatur des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]