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abgeschlossen Herrenlose Grundstücke/Häuser in Bremen/Bremerhaven (ID 246755)

Eingegangen am:23.10.2024
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Herrenlose Grundstücke/Häuser in Bremen/Bremerhaven

Sehr geehrte*r [...],

gemäß §§ 1 ff BremIFG möchte ich zur Kenntnis gebracht bekommen, ob jemand aktuell nach §928 BGB sein Grundstück in Bremen/bremerhaven aufgab, das dann nach §928 BGB Herrenlos wurde, das nun nach §63 LHO vom Land Bremen veräussert wird, bzw. kostenfrei durch Eintrag ins Grundbuch übernommen werden kann

Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser aktuell Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen.

Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.
Sie können mir die Unterlagen gern in elektronischer Form per E-Mail übersenden.

Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrt*r [...],

auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Freie Hansestadt Bremen aktuell keine Verzichtserklärung abgegeben hat. Es sind hier keine herrenlosen Grundstücke bekannt.

siehe auch: https://www.finanzen.bremen.de/immobilien/immobilien/fragen-des-bremischen-immobilienbesitzes-und-immobilienverkehrs-73166

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]