Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2024 08:16
An: IFG-Beauftragter (Immobilien Bremen)
Betreff: [EXTERN] Ankauf Flurstück VR 296 Nr. 37 - Oberneulander Landstr. / AZ: Obne 226 [#319937]
Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Wertempfehlung, die Geoinformation über das Flurstück VR 296 Nr. 37 - Oberneulander Landstr. erstellt hat. Da diese Wertempfehlung von einer öffentlichen Einrichtung, dem Landesamt Geoinformation Bremen, erstellt wurde, halten wir es für notwendig, die Daten auch bereit zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[Name der antragstellenden Person]
Von: [Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen] (Immobilien Bremen) Im Auftrag von IFG-Beauftragter (Immobilien Bremen)
Gesendet: Mittwoch, 6. November 2024 11:33
An: [E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Betreff: AW: Ankauf Flurstück VR 296 Nr. 37 - Oberneulander Landstr. / AZ: Obne 226 [#319937]
[Anrede der antragstellenden Person],
uns hat am 22. Oktober 2024 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie unter Berufung auf das BremIFG und weiterer Gesetze die Bereitstellung der Wertempfehlung, die Geoinformation über das Flurstück VR 296 Nr. 37 - Oberneulander Landstr. erstellt hat, beantragen.
Wir antworten Ihnen wie folgt:
Wir lehnen Ihren Antrag unter Berufung auf § 3 BremIFG (Schutz von besonderen öffentlichen Belangen) Punkt 6 ab, da das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Landes, der Gemeinden oder der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen.
Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Senator für Finanzen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
[Name und E-Mail-Signatur des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]