Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kaufvertrag über das Gebäude, Domsheide 15 in Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.
Sehr geehrte/r (...),
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2024 am 11.11.2024 in unserem Hause.
Wir werden Ihren Antrag auf Grundlage des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) prüfen.
Der Antrag betrifft Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 sowie § 6 BremIFG, wir bitten daher vorab um Begründung Ihres Antrags.
Da durch den Antrag Belange Dritter betroffen sind, ist diesen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wir verweisen deshalb bezüglich der Fristen vorsorglich auf § 7 Abs. 6 i.V.m. § 8 BremIFG.
Zudem werden nach § 10 BremIFG voraussichtlich Gebühren in Höhe von 50,00 € anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
(...)