Der Antragsteller erbittet zum oben genanntem Urteil Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Werden nach Urteilsverkündung die Gerichts-Verfahrenskosten im Land Bremen zentral für die Gerichte oder dezentral an
den Gerichten ermittelt und in Rechnung gestellt?
2. Um welche Anzahl von Vorgängen handelte es sich im Jahr 2023 zentral oder dezentral?
3. Wie lange dauerte die Rechnungsstellung im Jahr 2023 nach Urteilsverkündung im Durchschnitt?
4. Wie viele Mitarbeiter sind für die oben genannten Aufgaben zentral oder dezentral zuständig?
5. Wie hoch ist der Krankenstand der zuständigen Mitarbeiter?
Sehr geehrt[...],
Ihr unten stehender Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) erreichte mich am 16. November 2024. Einen gleichlautenden Antrag, der das hier von Ihnen genannte Aktenzeichen nicht enthielt, erreichte mich am selben Tag. Der Einfachheit halber antworte ich Ihnen nur einmal, da die von Ihnen gestellten Fragen identisch sind.
Zu Frage 1:
Die Gerichtsverfahrenskosten werden dezentral in den Gerichten anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ermittelt und in Rechnung gestellt.
Zu Frage 2:
Eine valide Ermittlung der Anzahl von Vorgängen, in denen rein Gerichtsverfahrenskosten in Rechnung gestellt werden, kann nicht erfolgen. Hierzu müsste eine umfangreiche händische Auswertung vorgenommen werden, die mit verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist (siehe hierzu § 7 Abs. 3 BremIFG).
Zu Frage 3:
Eine pauschale Beantwortung zur zeitlichen Dauer ist nicht möglich. Nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der Fachabteilung dauert die Rechnungstellung zwischen ein bis drei Monaten. Hierzu gibt es mit Ausnahme der Verjährungsfristen auch keine gesetzlichen Bestimmungen, in denen Fristen festgelegt sind, binnen derer Gerichtsverfahrenskosten erhoben werden müssen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Es sind seit dem 1. Oktober 2024 insgesamt drei Kolleg:innen mit einem AKA von 2,50 zuständig. Es handelt sich somit um eine sehr kleine Gruppe von Bediensteten, deren Persönlichkeitsinteressen (Rückschlüsse auf die Person, Schutz personenbezogener Daten gemäß § 5 BremIFG) bei der Frage nach Erkrankungen berührt sind, so dass die Frage 5 unbeantwortet bleiben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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