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  • Umsetzung einer mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift

abgeschlossen Umsetzung einer mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift (ID 250207)

Eingegangen am:20.11.2024
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Umsetzung einer mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Ausführung der Umsetzung einer mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift durch diese Dienststelle behandeln.
2. Vergleichbare Rechtsvorschrift im Sinne dieses Antrags meint eine Rechtsvorschrift mit einem gleichartigen Wortlaut und/oder dem gleichen oder einem ähnlichen rechtlichen Ziel.
3. Falls keine entsprechende Rechtsvorschrift existiert, ist dieser Antrag mit einem entsprechenden Hinweis abzulehnen.
4. Die Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten



Bemerkung:

Zu Ihrem Antrag müssen wir leider mitteilen, dass es solche Vorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen nicht gibt. Wir können Sie Ihnen deshalb leider nicht zur Verfügung stellen.