[Name und Adresse der antragstellenden Personen] Bremen, den 04.11.2024
An:
Immobilien Bremen
z. Hd. [Name der Ansprechperson bei Immobilien Bremen] o. V. i. A.
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen
Bezug: Ihr Zeichen PS 20-8
Betreff: Unsere Schreiben vom 15.01.2024 und vom 22.04.2024
Betreff: Ihr Gutachten „T&H Ingenieure, 14.07.2023, Dokumentennummer 23-053-GDV-01“
[Anrede der Ansprechperson bei Immobilien Bremen],
mit unserem Schreiben vom 15.01.2024 legten wir Ihnen unter anderem ausführlich und nachprüfbar dar, dass die Spitzenpegelprognose LAFmax des oben genannten und von Immobilien Bremen in Auftrag gegebenen Gutachtens mit Bezug zur 18. BImSchV unvollständig, intransparent und im Ergebnis nicht rechnerisch nachvollziehbar ist.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen nun mitteilen, dass das Gutachten auf S. 23 für Spielfeld 3, bei einem Abstand von 5,5 m zu den Immissionsorten IO2 bis IO5, eine maximale Nutzungsdauer von 3,5 Stunden außerhalb und 1,5 Stunden innerhalb der Ruhezeiten ausweist, ohne die für diese Nutzungsszenarien zwingend zu ermittelnden Beurteilungspegel Lr als Nachweis aufzuführen.
Da auf S. 18 des Gutachtens in Aussicht gestellt wird, die „…vollständige Dokumentation der Berechnungen…“ auf Wunsch nachzureichen, möchten wir Immobilien Bremen als Auftraggeber des Gutachtens dazu auffordern, diese einzuholen und zur Verfügung zu stellen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Gutachten, auch für die Bestandssituation, ausschließlich dem gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz der Anwohner dient.
Aus uns unbekannten Gründen verweigerten Sie mehrfach ausdrücklich jegliche telefonische Kommunikation. Diesen Umstand erachten wir als beschwerdewürdig und formulieren unser Anliegen nunmehr schriftlich. Wir verweisen auf die behördliche Auskunftspflicht und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sollten Sie in dieser Sache innerbehördlich nicht der korrekte Ansprechpartner sein, bitten wir um interne Weiterleitung.
Wir bitten um Zusendung der vollständigen Dokumentation der Berechnungen bis zum 20.12.2024.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschriften und Namen der antragstellenden Personen]
[Namen und Adresse der antragstellenden Personen]
Ihr Antrag gem. BremIFG vom 04.11.2024 (Eingang: 07.11.2024)
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Bremen
IFG/PS/1-24 17. Dezember 2024
[Anrede der antragstellenden Personen],
Sie haben uns in Ihrem Antrag vom 04.11.2024 bis zum 20.12.2024 um Zusendung der vollständigen Dokumentation der Berechnungen zum Gutachten "T&H Ingenieure, 14.07.2023, Dokumentennummer 23-053-GDV-01" gebeten.
Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort. Wir hatten uns dazu auch mit dem Senator für Inneres und Sport rückgekoppelt.
Leider liegt uns diese „vollständige Dokumentation der Berechnungen“ zum Gutachten "T&H Ingenieure, 14.07.2023, Dokumentennummer 23-053-GDV-01" nicht vor, weshalb wir sie Ihnen auch nicht zugänglich machen können.
Sie forderten uns außerdem auf, diese vollständige Dokumentation der Berechnungen einzufordern, um sie Ihnen zur Verfügung stellen zu können. Ein Anspruch auf Er- oder Beschaffung von Informationen besteht jedoch nach dem BremIFG nicht.
Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 1. August 2006 (Brem.GBl.2006, 370), Anlage Teil A Ziffer 2 ist die Auskunft bei geringfügigem Verwaltungsaufwand gebührenfrei.
Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden können.
Rechtsmittelbelehrung:
[...]
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
[Unterschrift und Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]