Betreff: (...) Ortsgesetz zur Änderung der Jahresmarktgebührenordnung vom 21.01.2025, verkündet am 24.01.2025
Sehr geehrter (...),
sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten (...) in Fragen der geänderten Jahrmarktsgebührenordnung. Hierfür bitten wir höflich um Übersendung der Gebührenkalkulation, die dem o.g. Änderungsgesetz der Jahrmarktgebührenordnung zu den Veranstaltungen Osterwiese, Freimarkt und Bremer Weihnachtsmarkt zugrunde liegt.
Im letzten Jahr hatten Sie darauf verwiesen, dass diese Gebührenkalkulation aufgrund des noch laufenden Bremer Weihnachtsmarktes nicht vollständig
vorliegt. Da der Bremer Weihnachtsmarkt abgeschlossen ist und mittlerweile die neue Fassung der Jahrmarktgebührenordnung verkündet wurde, gehen wir davon aus, dass eine abschließende Gebührenkalkulation vorliegt.
Wir möchten Sie bitten, uns diese Gebührenkalkulation bis zum 21.02.2025 zur Verfügung zu stellen.
Unseren Antrag stützen wir vorsorglich auch auf das IFG. Sie hatten unserem Mandanten die Übersendung aber auch bereits in Aussicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.