Hat der LfDI oder die nachgeordnete Behörde sich mit der Gültigkeit des EU-US Data Privacy Framework nach beginn der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump befasst?
Wenn ja: Läuft der Prozess noch? Liegen bereits (Zwischen-) Ergebnisse vor? Was war das ausschlaggebende Ereignis?
Wenn nein: Hat der LfDI oder die nachgeordnete Behörde dies in Zukunft vor? Gab es dazu bereits Anfragen?
Was ist die aktuelle Bewertung des LfDI zum EU-US Data Privacy Framework und deren Rechtmäßigkeit?
Gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:
- Hat der LfDI sich mit der Gültigkeit des EU-US Data Privacy Framework nach Beginn der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump befasst?
Nein. Der LfDI verfolgt die aktuellen Entwicklungen dazu jedoch aufmerksam. Siehe dazu die Antwort zur dritten Frage.
- Wenn nein: Hat der LfDI dies in Zukunft vor? Gab es dazu bereits Anfragen?
Es lagen noch keine Anfragen vor. Ob sich der LfDI damit in Zukunft befassen wird, hängt von der weiteren Entwicklung und dem jeweiligen Einzelfall ab und kann somit nicht pauschal beantwortet werden.
- Was ist die aktuelle Bewertung des LfDI zum EU-US Data Privacy Framework und deren Rechtmäßigkeit?
Zum EU-US Data Privacy Framework existiert zum aktuellen Zeitpunkt ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Bei diesem Angemessenheitsbeschluss handelt es sich um geltendes EU-Recht. Solange der Angemessenheitsbeschluss in Kraft ist, kann er als Übermittlungsgrundlage für Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA herangezogen werden. Die EU-Kommission ist jedoch gesetzlich zur fortlaufenden Überwachung der Entwicklung der Rechtslage in Drittländern im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Wirkungsweise eines Angemessenheitsbeschlusses verpflichtet. Dementsprechend hat die EU-Kommission bereits mitgeteilt, dass sie die aktuellen Entwicklungen sorgfältig beobachtet. Der LfDI verfolgt, wie in Antwort zu 1. bereits erwähnt, die aktuellen Entwicklungen ebenfalls aufmerksam.